3.3 am 29.04.2016 in AX.________ (Ort), AI.________ (Adresse), evt. anderswo, zum Schaden seiner nachstehend aufgeführten Gläubiger, indem er den am 29.04.2016 von AJ.________ erhaltenen Betrag von CHF 45‘000.00 auf unbekannte Weise beiseiteschaffte, einen Teil davon, nämlich CHF 20‘000.00, eventuell durch Verwendung als Einlage bei der Gründung seiner Firma AK.________ (GmbH), und dies in den Betreibungsverfahren bzw. insbesondere beim Pfändungsvollzug vom 09.05.2016 nicht deklarierte, im Bewusstsein, dass Betreibungsverfahren für folgende Forderungen dieser Gläubiger in Gang waren: