Ausserdem macht es auch aus Sicht des Beschuldigten 3 schlicht keinen Sinn, unmittelbar nachdem er selber gegen den Beschuldigten 1 Anzeige erstattet hatte, Albaner zu organisieren, um H.________ zu bedrohen und die Geldforderungen ihm gegenüber alleine fortsetzen zu können. In der oberinstanzlichen Verhandlung machte H.________ dann im Widerspruch zu seinen bisherigen diesbezüglichen Angaben und wiederum aggravierend geltend, der Beschuldigte 3 habe nach der Verhaftung des Beschuldigten 1 unbekannte Albaner zu ihm geschickt, um ihm Angst zu machen, damit er weiter Geld bezahle (pag. 3744 Z. 29 ff.), diese hätten ihm gesagt, er solle Geld geben (pag.