, Z. 103, Z. 105 ff.). Gleichzeitig soll aber angeblich sein Vater zusammen mit dem Beschuldigten 3 im Restaurant einen Kaffee getrunken haben, wobei letzterer seinem Vater erzählt haben soll, er mache auch eine Anzeige gegen den Beschuldigten 1 und es sei dumm, dass er diesem geholfen habe (pag. 656 Z. 97 ff.). Es leuchtet nicht ein, dass H.________ sich zu diesem Zeitpunkt vom Beschuldigten 3 bedroht gefühlt haben will, wenn er doch zwei Tage zuvor, am 17. November 2016, unmittelbar mitbekommen hat, dass dieser ebenfalls bei der Polizei gegen den Beschuldigten 1 Anzeige erstatten wollte.