30 Schliesslich machte H.________ geltend, er sei im Dezember 2016 angeblich noch drei bis vier Mal vom Beschuldigten 3 direkt bedroht worden (Ziff. I.C.1.5., 1.6., 1.7. und 1.8.), wobei wiederum nicht ganz klar wird, ob der Beschuldigte 3 damals selber gedroht oder via mehrere Albaner gedroht haben soll, und auch nicht, ob das Geld für ihn, den Beschuldigten 3, oder gar für den im Gefängnis sitzenden Beschuldigten 1 bestimmt gewesen wäre. Auch in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung konnte diesbezüglich keine Klarheit geschaffen werden.