Insbesondere die Frage, ob nun dort der Beschuldigte 3 selber für sich drohte, was wohl eher zu verneinen wäre, oder ob er eher nur sagte, H.________ solle dem Beschuldigten 1 CHF 45'000.00 bezahlen, ansonsten dieser ihn umbringe. H.________ bestätigte letzteres in der oberinstanzlichen Verhandlung explizit (vgl. pag. 3743 Z. 22 ff.: «Ich merkte, dass er verzweifelt war, ob er es machen soll oder nicht. Er hat auch gezittert. Er sagte dann, mit der Baustelle sei nichts, er müsse eigentlich von mir CHF 45‘000.00 haben, welche A.________ noch von mir wolle.»; vgl. auch pag. 3743 Z. 10 f.).