(Ort) im August 2015 gesehen habe. Als der Beschuldigte 3 ihm die Patronen gezeigt habe, habe er die Pistole nicht gesehen, der Beschuldigte 3 habe aber gesagt, er habe die Kugeln aus der Pistole des Beschuldigten 1 genommen [sic!] (pag. 3744 Z. 23 ff.). Die Angaben von H.________ sind in diesem Punkt somit insgesamt deutlich aggravierend, mithin nicht glaubhaft. Die Geschichte betreffend den Vorfall in Busswil bleibt gesamthaft ebenfalls mit vielen Fragezeichen behaftet. Insbesondere die Frage, ob nun dort der Beschuldigte 3 selber für sich drohte, was wohl eher zu verneinen wäre, oder ob er eher nur sagte, H._____