Überdies sagte H.________ später dann wiederum aus, diese Leute hätten gar nichts gesagt, sondern nur böse geschaut. Im Unterscheid zu den Vorfällen mit dem Beschuldigten 1 ist hier das Beweisfundament sehr mager. Es blieben nur die teils unklaren und unterschiedlichen Aussagen von H.________, welche teilweise ein drastisches Ausmass annehmen. So will er, nachdem er anfänglich noch von einer Patrone gesprochen hatte (pag. 595 Z. 45 ff.), in der Einvernahme vom 22. Januar 2018 plötzlich mehrere Munitionskugeln (pag. 633 Z. 335 f.) und schliesslich sogar sieben bis acht bzw. eine ganze Hand voll für ihn bestimmte Pistolenkugeln (pag. 655 Z. 72 ff., pag. 3744 Z. 10 ff.