28 (pag. 655 Z. 55 ff.). Die Personen, die der Beschuldigte 3 ihm vorbeigeschickt habe, seien einfach präsent gewesen, hätten nichts zu ihm direkt gesagt, aber böse geschaut (pag. 656 Z. 103 ff.). Schliesslich habe der Beschuldigte 3 ihn nach der Verhaftung des Beschuldigten 1 selber mit dem Tod bedroht. Dies sei im Dezember 2016 ca. drei bis vier Mal passiert (pag. 656 Z. 109 ff.). Wenn H.________ aussagte, er sei vom Beschuldigten 3 «direkt bedroht» worden, ist nicht immer klar, wie das zu verstehen ist.