___ dann an, der Beschuldigte 3 habe den Beschuldigten 1 immer geführt, er sei schuldig. Seit der Beschuldigte 3 und der Beschuldigte 1 so engen Kontakt hätten, habe der Beschuldigte 1 ihn, H.________, so behandelt (pag. 626 Z. 91 f.). Den Inhalt der angeblichen Drohungen konnte H.________ auch auf mehrmalige Nachfrage hin nicht überzeugend angeben (pag. 632 Z. 315 ff.). Weiter gab H.________ zu Protokoll, er sei vom Beschuldigten 3 auch direkt bedroht worden. Dies als sie einmal zusammen nach Busswil gefahren seien. Und auch nach der Verhaftung des Beschuldigten 1 sei er vom Beschuldigten 3 bedroht worden.