Sodann ist mit Blick auf die rechtliche Würdigung, konkret den subjektiven Tatbestand, zu fragen, ob Hinweise dafür dargetan sind, dass der Beschuldigte 3 Kenntnis davon hatte, dass der Beschuldigte 1 auch alleine von H.________ unter Drohungen und Gewaltanwendungen Geld einforderte. Weiter muss darüber Beweis geführt werden, ob der Beschuldigte 3 im Zusammenhang mit den vorerwähnten Einwirkungen von H.________ die Bezahlung von Geldbeträgen forderte, ohne dass dieser bezahlte. Sodann ist nach der Rolle des Beschuldigten 3 in den unterschiedlichen Vorgehen