10.2 Sachverhalt und Beweisfragen zu diesem Sachverhaltskomplex Der Beschuldigte 3 bestreitet jegliche Gewaltanwendung oder Drohung gegenüber H.________. Er ist geständig, am 18. Oktober 2016 vom Beschuldigten 1 CHF 1‘000.00 erhalten zu haben (pag. 3765 Z. 2; betrifft Ziff. I.C.1.3. der Anklageschrift). Auch stellt er nicht in Abrede, Ende Oktober 2016 für den Beschuldigten 1 von H.________ gegen Quittung CHF 4‘500.00 entgegen genommen zu haben (Ziff. I.C.1.4. der Anklageschrift). Hingegen bestreitet er, von H.____