586). - Was die Beweisfrage der Absicht des Beschuldigten 1 bei seinem Vorgehen anbelangt, so gelangt die Kammer angesichts der vorliegenden Urkunden (pag. 582 und pag. 586) sowie der Aussagen von H.________ zum Schluss, dass es dem Beschuldigten 1 darum gegangen sein muss, sich für die seiner Ansicht nach zu Unrecht eingefangene teilbedingte Freiheitsstrafe im Strafverfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung «entschädigen» zu lassen.