Damit sprechen auch die zeitlichen Dimensionen dafür, dass H.________ auch die Zahlungen für die Tätigkeit von Rechtsanwältin V.________ nicht freiwillig leistete. - Ebenso zu bejahen ist die Frage, ob der Beschuldigte 1 im Zusammenhang mit den vorerwähnten Einwirkungen weitere Geldbeträge von H.________ forderte, welche dieser jedoch nicht bezahlte. Konkret forderte der Beschuldigte 1 gemäss den glaubhaften Angaben von H.________ vorerst nach der Besprechung bei Rechtsanwältin V.________ einen CHF 100‘000.00 übersteigenden Betrag. Trotz der Drohung, er werde dann noch sehen, wer er, der Beschuldigte 1, sei, weigerte sich H.________, den Betrag zu bezahlen.