1015 Z. 128 ff.). Zusammenfassend hält die Kammer aufgrund der vorangegangenen Würdigung fest, dass die Aussagen von H.________ in diesem Anklagepunkt glaubhaft sind und die vorhandenen Widersprüche plausibel erklärt werden können. Auf seine Aussagen kann im Rahmen der Beweiswürdigung abgestellt werden. In Bezug auf die hiervor erwähnten Beweisfragen bedeutet dies Folgendes: - Betreffend die Frage nach Gewaltanwendungen und/oder Androhungen ernstlicher Nachteile ist im Gegensatz zu den bestreitenden Aussagen der beiden Beschuldigten 1 und 3, die nie eine drohende Einwirkung auf H._____