__ diesen Widerspruch damit, dass dies bei seiner ersten Einvernahme falsch protokolliert oder falsch verstanden worden sei. Auf Vorhalt, warum im Protokoll vom 18. November 2016 etwas anderes stehe, meinte H.________, er habe das Protokoll nicht durchgelesen, sondern habe es nur unterschrieben und sei gegangen (pag. 629 Z. 168 ff.) – dies obwohl das Protokoll bei «selbst gelesen» unterzeichnet ist. Dieser offensichtliche Widerspruch lässt sich zweifach erklären.