564 Z. 53): «Ich befürchtete, A.________ würde seine Drohungen in die Tat umsetzen, deshalb bezahlte ich.» Weiter gab er an, er nehme die Drohungen ernst, so wie er vom Beschuldigten 1 geschlagen und bedroht worden sei, wisse er nicht, was er erwarten solle, er fühle sich unsicher (pag. 573 Z. 273 ff.). Er habe die Drohungen des Beschuldigten 1 nicht ignorieren können und habe sie ernst genommen, er habe keine Ruhe deswegen und könne auch die Kinder nicht mehr alleine lassen (pag. 605 Z. 557 ff.). Dies bestätigte er auch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 3279 Z. 20 ff.) und in der oberinstanzlichen Verhandlung nach wie vor (vgl. pag.