Am 17. November 2016 sei der Beschuldigte 1 (im Zusammenhang mit einer Aufforderung um Bezahlung weiterer CHF 40‘000.00, wofür U.________, Vater von H.________, noch per SMS «gemahnt» worden sei [pag. 600 f. Z. 342 ff.]) ins Auto von H.________ gestiegen und habe diesem zweimal mit der rechten Faust hinter das rechte Ohr geschlagen und ihn mit zwei Händen zu würgen versucht (pag. 572 Z. 206 ff.). Auf dem Polizeiposten habe der Beschuldigte 1 ihn in einem Warteraum aufgefordert, ihn nicht anzuzeigen (pag. 572 Z. 244 ff.). Zur Wirkung der Drohungen äusserte sich H.________ mehrmals. So sagte er aus (pag. 564 Z. 53): «Ich befürchtete, A.___