19 Anschluss an ein Gespräch bei Rechtsanwältin V.________ habe der Beschuldigte 1 von ihm noch weitere CHF 80‘000.00 und CHF 12‘000.00 pro Monat Gefängnis verlangt und ihm gedroht, dass er ihn schlagen werde, als er, H.________, die Zahlung abgelehnt habe. Dann sei er beifahrerseitig zu ihm ins Auto gestiegen und habe mit den Fäusten auf das Armaturenbrett geschlagen und gesagt, er, H.________, werde noch sehen, wer er, der Beschuldigte 1, sei (pag. 571 Z. 161 ff.). Am 17. November 2016 sei der Beschuldigte 1 (im Zusammenhang mit einer Aufforderung um Bezahlung weiterer CHF 40‘000.00, wofür U._____