Dabei sei H.________ während der Einvernahme aufgestanden und habe gezeigt, wie der Beschuldigte 1 eine Ladebewegung mit der Pistole gemacht und seine Ehefrau weggestossen habe, worauf die Kinder zu schreien begonnen hätten (pag. 565 Z. 82 f.). Weiter beschrieb der Zeuge entgegen den Vorbringen der Verteidigung des Beschuldigten 1 in der oberinstanzlichen Verhandlung (vgl. pag. 3770) eindrücklich, detailreich und im Wesentlichen stets gleichbleibend, wie der Beschuldigte 1 aus Wut eine Blechschere nach ihm geworfen und ihn am Oberschenkel leicht verletzt habe (pag. 565 Z. 95 ff., pag. 573 Z. 292 ff., pag. 631 Z. 256 ff., pag. 3275 Z. 7 ff.).