Im Übrigen schilderte H.________ in mehreren Aussagen bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung verschiedentlich Drohungen durch den Beschuldigten 1. So gab er an, der Beschuldigte 1 habe gedroht, ihn und seine Familie umzubringen, wenn er nicht bezahle (pag. 564 Z. 32 ff.), er habe befürchtet, der Beschuldigte 1 werde seine Drohungen in die Tat umsetzen, deshalb habe er bezahlt. Er habe Tag und Nacht nicht schlafen können, habe extreme Angst vor dem Beschuldigen 1 gehabt (pag. 564 Z. 52 ff.). Im Übrigen schilderte er den Auftritt des Beschuldigten 1 vom 24. August 2015 in dessen Wohnung in AX.________ (Ort), als dieser eine Pistole aus einer Schublade behändigte.