Diesbezüglich muss der Auslöser des Streites zwischen H.________ und dem Beschuldigten 1 in Erinnerung gerufen werden. Anlässlich seiner ersten Einvernahme sagte H.________ aus, alles habe begonnen, als nach der Schlägerei der erste Brief von Staatsanwältin Z.________ gekommen sei, da habe der Beschuldigte 1 angefangen, ihn zu erpressen (pag. 564 Z. 19 f.). Offensichtlich ging der Beschuldigte 1 im Rahmen eines Streites zwischen H._____