Dies wird durch die Belege zu fast allen Zahlungen von H.________ an den Beschuldigten 1 objektiviert: Die Zahlung von CHF 15‘000.00 erfolgte unter ausdrücklichem Hinweis, dass das Geld für die Begleichung von im Zusammenhang mit dem Strafverfahren PEN 16 259 zu bezahlenden Rechnungen ausgehändigt werde und zwar nota bene auf der Rückseite einer Kopie des Urteilsdispositivs vom 27. September 2016 gegen den Beschuldigten 1 (pag. 576 ff., insbes. pag. 582). Soweit der Beschuldigte 1 diesbezüglich geltend machte, er habe den Inhalt der Quittung bzw. den Zusammenhang mit dem Strafverfahren i.S. R.___