__ zwei Rechnungen von Rechtsanwältin V.________ vom 28. Oktober 2016 über CHF 1‘620.00 und vom 24. November 2016 über CHF 2‘168.35 bezahlt hat. Die Rechnungen waren für die Bemühungen von Rechtsanwältin V.________ im Zusammenhang mit dem Vollzugsverfahren gegen den Beschuldigten 1 nach Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung z.N.v. R.________ ausgestellt worden (vgl. pag. 699 Z. 815 ff.; dies wurde von H.________ bestätigt, pag. 636 Z. 465 ff.). Dass die Rechnungen direkt an H.________ gerichtet worden waren (vgl. pag. 583 und pag. 585), spricht dafür, dass H.________ Rechtsanwältin V.________ mitgeteilt hatte, er übernehme die Rechnungen.