Sodann ist aufgrund der Schilderung von H.________, wonach es ihm nach der Wegfahrt des Beschuldigten 3 mit dem Geld schlecht geworden und er noch einen Moment im Auto sitzen geblieben sei und sich gefragt habe, wie lange diese Geschichte noch andauern werde, davon auszugehen, dass dieser das Geschehene selber so erlebt hat (pag. 571 Z. 191 ff.). Diese vom Zeugen anscheinend nebensächlich geäusserten Gefühle zum tatrelevanten Geschehen stellen ein weiteres Glaubhaftigkeitssignal für dessen Aussagen dar. Bezüglich Ziff. I.A.1.2. der Anklageschrift ist unbestritten und wurde vom Beschuldigten 1 bestätigt, dass H.________ zwei Rechnungen von Rechtsanwältin V.___