I.A.1.3. und 1.4. der Anklageschrift). Die nachvollziehbaren Schilderungen von H.________ beinhalten viele Komplikationen und Umwegschlaufen sowie den Einbezug von Interventionen von Dritten, namentlich von Rechtsanwältin V.________. Sie sind mithin derart lebensnah, dass von einem selbsterlebten Geschehen auszugehen ist. Beispielhaft sei auf die Wahrnehmung