__ dem Vater von H.________, U.________, am Telefon drohte, ihn „kaputt zu machen“, wenn er ihn in der Stadt sehe; die Gewaltanwendungen geschahen insbesondere dadurch, dass A.________ am 17.11.2016 beim Neumarktplatz in Biel zu H.________ ins Auto stieg, H.________ mit der Faust schlug, versuchte, ihn zu würgen und ihm sagte, er solle nun das Geld bereit stellen; H.________ bezahlte nicht (Versuch). Geschädigter/Opfer: H.________»