am Telefon drohte, die Familie von H.________ sei „kaputt“, wenn er, A.________, „auch nur mit einem Bein ins Gefängnis komme“, indem er nach der Besprechung bei der Anwältin im Treppenhaus der Liegenschaft, in dem sich die Anwaltskanzlei befand, von H.________ die Bezahlung von CHF 80‘000.00 verlangte und für jeden Monat der unbedingten Freiheitsstrafe, zu der er im in der Einleitung erwähnten Verfahren verurteilt worden war, zusätzlich CHF 12‘000.00, also insgesamt CHF 152'000.00 [recte: verlangte], indem er H.________ mit Schlägen drohte, im Auto von H.__