1.2 begangen ca. Ende Oktober und ca. Ende November 2016, indem A.________ H.________ durch die oben in der Einleitung und in Ziff. I.A.1.1 genannten Drohungen und Gewaltanwendungen dazu brachte, zwei Rechnungen von Rechtsanwältin V.________ vom 28.10.2016 in der Höhe von CHF 1‘620.00 und vom 24.11.2016 in der Höhe von CHF 2‘168.35 für anwaltliche Leistungen in dem in der Einleitung erwähnten, ihn, A.________, betreffenden Verfahren zu bezahlen; A.________ beabsichtigte, sich durch diese Zahlungen von H.________ ungerechtfertigt zu bereichern, indem H.________ Verbindlichkeiten von ihm beglich, worauf A.________ keinen Anspruch hatte;