8. Sachverhalt und Beweiswürdigung 8.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten 1 wird in Ziffer I.A.1. der Anklageschrift vom 21. März 2018 (pag. 2768 ff.) vorgeworfen, er habe sich zwischen ca. April 2016 und ca. November 2016 der fortgesetzten, teilweise als Versuch begangenen Erpressung, z.N.v. H.________ schuldig gemacht (pag. 2769 ff.): «[…] durch Gewaltanwendungen und Drohungen gegenüber H.________ zwischen ca. April 2016 und ca. November 2016, um diesen dazu zu bringen, ihm seine Kosten aus seinem Verfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung zum Nachteil von R.________ (BJS 14 6449;