Im Anschluss daran wird zu beurteilen sein, ob sich der Sachverhalt der Anklage bezüglich des dem Beschuldigten 1 vorgeworfenen mehrfachen betrügerischen Konkurses und des Pfändungsbetrugs nachweisen lässt (V.12. Sachverhalt und Beweiswürdigung), ebenfalls gefolgt von der entsprechenden rechtlichen Würdigung (V.13. Rechtliche Würdigung hiernach). Diesen Ausführungen schliessen sich die Beweiswürdigung betreffend die Vorwürfe der versuchten Nötigung und der groben Verkehrsregelverletzung, begangen durch den Beschuldigten 1 (VI.14. Sachverhalt und Beweiswürdigung sowie VII.16. Sachverhalt und Beweis-