12 trug (Beschuldigte 2) sowie fortgesetzte qualifizierte Erpressung (Beschuldigter 3) vor. Nachfolgend werden diese Vorwürfe in thematisch/personeller Reihenfolge beurteilt. Zuerst wird geprüft, ob der Anklagesachverhalt für die dem Beschuldigten 1 vorgeworfenen qualifizierten Erpressungen nachgewiesen werden kann (III.8. Sachverhalt und Beweiswürdigung hiernach). Dieser Auseinandersetzung folgt sogleich die rechtliche Würdigung zu diesem Punkt. (III.9. Rechtliche Würdigung).