7. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte 1 hat das erstinstanzliche Urteil mit Berufungserklärung vom 10. Juli 2019 teilweise angefochten (pag. 3614). Seine Berufung erstreckt sich auf die Ziff. A.II.1.-4. (Schuldsprüche), A.III.