II. und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 4. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 5. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren, inkl. Eintragung im Schengener Informationssystem. 6. zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten erster und oberer Instanz (inkl. einer Gebühr von CHF 1'500.00 gemäss Art. 21 VKD). D. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Iphone 5 SE sei A.________ zurückzugeben.