1. Die mit Urteil vom 19.08.2016 der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ausgesprochene bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à CHF 30.00 sei zu widerrufen. 2. Die mit Urteil vom 27.09.2016 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland ausgesprochene bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sei zu widerrufen. IV. A.________ sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: