Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 14.12.2018 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich des Freispruchs wegen Wuchers, angeblich begangen im Jahr 2007 bis 2008 an einem nicht genauer bestimmbaren Ort, vermutlich im Kanton Bern, z.N. von K.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. lI. A.________ sei schuldig zu erklären: