3. vom Vorwurf der versuchten Nötigung, angeblich begangen am 18.11.2016 in AX.________ (Ort), evtl. anderswo, z.N. von H.________. 7 4. vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 07.12.2014 in Oensingen SO. unter Ausrichtung einer Entschädigung für die gebotenen Verteidigungskosten für das erst- und oberinstanzliche Verfahren, sowie unter Ausrichtung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 150.00 pro Hafttag, sowie unter Auferlegung der erstinstanzlichen und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern.