bzw. vom 1. Januar 2020 (pag. 3719 ff.), jeweils inkl. Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse und in Bezug auf den Beschuldigten 1 ein aktueller Führungsbericht des Regionalgefängnisses Burgdorf, datierend vom 24. Dezember 2019 (pag. 3711 f.), eingeholt. Schliesslich wurden die drei Beschuldigten sowie die beiden Zeugen I.________ und H.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung erneut einvernommen (pag. 3750 ff., pag. 3754 ff. und pag. 3761 ff. sowie pag. 3737 ff. und pag. 3740 ff.).