2. Es wurde eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen. 3. Zu den anteilmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 23‘594.80 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). Schliesslich legte die Vorinstanz die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 3 durch Fürsprecher F.________ sowie die Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten 3 fest (Ziff. D.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 3349 f.).