3344): 1. Zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 5‘000.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘000.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 20 Tage festgesetzt wurde. 3. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 17‘555.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).