1. Erstinstanzliches Urteil 1.1 Betreffend A.________ Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) sprach den Beschuldigten 1 / Berufungsführer 1 A.________ (nachfolgend Beschuldigter 1) mit Urteil vom 14. Dezember 2018 (pag. 3340 ff.) von der Anschuldigung des Wuchers, angeblich begangen im Jahr 2007 oder 2008 an einem nicht genauer bestimmbaren Ort, vermutlich im Kanton Bern, z.N.v. K.________ frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. A.I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 3341).