Auslagen und Mehrwertsteuer, sofern der Anwalt mehrwertsteuerpflichtig ist, werden zusätzlich entschädigt. Im Rechtsmittelverfahren in Strafsachen, welchem Urteile des Wirtschaftsstrafgerichts zu Grunde liegen, erstreckt sich der Honorarrahmen von CHF 2‘000.00 bis maximal CHF 80‘000.00 (Art. 17 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Bst. d der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes [PKV; BSG 168.811]).