Obwohl alle letzten Strafen nur noch unbedingt ausgesprochen wurden, ist der Beschuldigte uneinsichtig. Er ist heute wiederum Geschäftsführer einer Gerüstbauunternehmung, der H.________ GmbH, die ihren Sitz an der Wohnadresse des Beschuldigten hat und gemäss Betreibungsregisterauszug vom 11. Mai 2020 zwei nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 2‘999.55 ausweist sowie gemäss den Aussagen des Beschuldigten in der Berufungsverhandlung wohl wiederum kurz vor dem Konkurs steht (vgl. pag. 19 313 Z. 87 f. und Z. 122 ff.).