25. Konkretes Strafmass 25.1 Retrospektive Konkurrenz und Zusatzstrafe? Die Vorinstanz nahm irrigerweise an, bei der Widerhandlung gegen das UVG nach Art. 112 al. 1 UVG handle es sich um eine Übertretung – in Wirklichkeit handelt es sich dabei um ein Vergehen – und verurteilte den Beschuldigten daher zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 22. Dezember 2014 (vgl. S. 54 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 283). Im Urteilsdispositiv sprach die Vorinstanz dann aber die Freiheitsstrafe von sechs Monaten als Zu-