Willensrichtung und Beweggründe Der Beschuldigte war sich der Pflichten, die ein Geschäftsführer einer Firma hat, genau bewusst. Bei der G.________ GmbH handelte es sich nicht um die erste Firma, die mit dem Beschuldigten als (faktischer) Geschäftsführer Konkurs ging, war der Beschuldigte zuvor doch bereits mit folgenden Unternehmungen (erfolglos) tätig (pag. 10 002 015 ff.): Konkur- Einstellung Firma Funktion des Gründung / Löschung