Der Beschuldigte verteilte als faktischer Geschäftsführer der G.________ GmbH nicht nur leichtfertig Kredite (an sich selber), sondern verletzte auch die elementarsten Pflichten eines Geschäftsführers und Arbeitgebers. Bezeichnend sind diesbezüglich die Aussagen des ehemaligen Angestellten und Chauffeurs des Beschuldigten, L.________. So erklärte dieser auf Frage, ob er den Lohn jeweils pünktlich erhalten habe, er habe den Lohn immer pünktlich bekommen, aber meistens sei der Beschuldigte nach zwei, drei Tagen wieder zu ihm gekommen und habe ihn gefragt, ob er ihm Geld leihen könne, weil er etwas zahlen müsse (pag.