21.1.3 Willensrichtung und Beweggründe Der Beschuldigte beabsichtigte mit seinem Vorgehen, gegenüber der SUVA eine höhere Arbeitsunfähigkeit als die tatsächlich existierende vorzutäuschen und sie zu veranlassen, ihm gestützt auf die inhaltlich unwahren Arztzeugnisse höhere Taggelder – als die ihm effektiv zustehenden – auszuzahlen. Die Beweggründe des Beschuldigten für das Falschbeurkunden lassen sind daher offensichtlich auf den nachfolgenden Betrug zum Nachteil der SUVA gerichtet. Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz. All diese Umstände wirken sich neutral aus.