45 21.1.2 Art und Weise des Vorgehens Die Art und Weise des Vorgehens des Beschuldigten wirkt sich leicht verschuldensmindernd aus. Der Beschuldigte musste gegenüber Dr. E.________ lediglich angeben, er arbeite zu 100% als Gerüstbauer, obwohl er tatsächlich auch (zu mindestens 50%) als faktischer Geschäftsführer der G.________ GmbH tätig war. Sein Vorgehen war damit vergleichsweise leicht und erforderte keinen besonderen Aufwand. 21.1.3 Willensrichtung und Beweggründe