Tatkomponenten 21.1.1 Schwere der Verletzung des geschützten Rechtsgutes Geschütztes Rechtsgut von Art. 251 StGB ist das Vertrauen, welches einer Urkunde im Rechtsverkehr als Beweismittel entgegengebracht wird (BOOG, in: BSK- Strafrecht, N 5 zu vor Art. 251). Die VBRS-Richtlinien sehen beim Tatbestand der Urkundenfälschung eine Strafe von 30 Strafeinheiten, bei folgendem Referenzsachverhalt, vor (S. 50): «Der Täter unterzeichnet einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist.».