14 001 207]). Zusammengefasst wirken sich diese Umstände verschuldens- und aus Sicht der Kammer im Umfang von 40 Strafeinheiten straferhöhend aus. Nicht zu berücksichtigen ist an dieser Stelle demgegenüber der Umstand, dass der Beschuldigte zur Begehung des Betrugs zusätzlich mit falschen Urkunden (inhaltlich unwahren Arztzeugnissen) operierte. Dies wird mit der Strafe für die Urkundenfälschungen abzugelten sein.