Dies war dem Handelsregistereintrag indessen nicht zu entnehmen, war dort als Geschäftsführerin doch eine «Strohfrau» in der Person der Freundin des Beschuldigten – K.________ – eingetragen. Insgesamt offenbarte der Beschuldigte durch dieses System eine beträchtliche kriminelle Energie. Ausserdem hielt er hartnäckig an seinem Vorgehen fest und rief bei der SUVA beispielsweise mehrfach täglich an, um diese bei der Auszahlung der Taggelder zur Eile anzuhalten (vgl. dazu die Aktennotiz der SUVA vom 8. Dezember 2014 [pag. 14 001 207]).